AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Elisabeth Lechner: Dezember 2020

1.) ANWENDBARKEIT & GELTUNGSBEREICH DER AGB1.1  Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Elisabeth Lechnerein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2  Elisabeth Lechner erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Elisabeth Lechner bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4  Angebote von Elisabeth Lechner sind freibleibend und unverbindlich.

1.5  “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von Elisabeth Lechner hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge) Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Elisabeth Lechner und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

2.) URHEBERRECHT

Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Elisabeth Lechner. Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder private Zwecke sind ausdrücklich verboten.
Die von Elisabeth Lechner hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Überträgt Elisabeth Lechner die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Elisabeth Lechner.

Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Elisabeth Lechner, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Elisabeth Lechner als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Elisabeth Lechner zum Schadensersatz. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Lichtbildern, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch diese tätige Dritte, sind verboten sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Elisabeth Lechner auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen.

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Die Roh-Daten (RAW‘s) verbleiben bei Elisabeth Lechner. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

  1.  LEISTUNGEN & PREISE
    Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind schriftlich festzuhalten. Nach der Grundbearbeitung stellt Elisabeth Lechner dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nachdem die Auswahl getroffen wurde ist die Zahlung per Überweisung fällig. 
  2. LEISTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
    4.1. Elisabeth Lechner wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Elisabeth Lechner kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Elisabeth Lechner hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
    4.2  Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    4.3  Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Elisabeth Lechner liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
    4.4  Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
    4.5  Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  1. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
    Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reise- kosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen von Elisabeth Lechner.
  2. HAFTUNG
    Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Elisabeth Lechner oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Gegen Elisabeth Lechner gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens Elisabeth Lechner verursacht worden ist.
  3. VERTRETUNG
    Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, UmwelteinflüsseVerkehrsstörungen etc.(auch Familien An- gehörige) Elisabeth Lechner zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. Sollte Elisabeth Lechner kurzfristig ausfallen, bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht! Elisabeth Lechner verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
  1. LEISTUNGSSTÖRUNG & AUSFALLHONORAR
    Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die Elisabeth Lechner nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Elisabeth Lechner, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Elisabeth Lechner auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Elisabeth Lechner kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Elisabeth Lechner auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber die Fotografen Buchung aus welchem Grund auch immer, steht Elisabeth Lechner ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag vor dem gebuchten Termin: 25% Storno. 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %, ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B.: Visagistin, Tortendienstleisterin usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno Gebühr von Elisabeth Lechner.
  2. DATENSCHUTZ
    Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Elisabeth Lechner verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
  3. LIEFERZEITEN & REKLAMATIONEN
    Elisabeth Lechner liefert ihre Arbeiten binnen 3 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungenkommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Elisabeth Lechner haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden von Elisabeth Lechner mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsmäßig und mängelfrei angenommen.Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
  4. SALVATORISCHE KLAUSEL
    Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
  5. SCHLUSSBESTIMMUNG

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.